Schiedsmann


Allgemeine Informationen

Das Schiedsamt ist für Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig. Seit 01. März 2002 gilt das Landesschlichtungsgesetz. Danach sind Klagen erst zulässig, wenn von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

 

Gütestellen sind


Das Landesschlichtungsgesetz gilt in


Beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen erhalten Sie nähere Informationen zum Schiedsamt.

Ansprechpartner

Schiedsmann
Hauptstraße 2
24852 Eggebek

Renè Gagliardi
Telefon (04609) 9524490

Hans-Dieter Nissen